Prüfungsvorbereitung Zertifizierter Verwalter · § 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 26a WEG

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Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG einen gesetzlichen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters (§ 26a WEG). Anspruchsvolle Eigentümergemeinschaften fordern diesen Sachkundenachweis heute aktiv ein, um Rechtssicherheit bei Verwalterbestellung und Beschlussfassung zu gewährleisten. Bereiten Sie sich gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung vor — mit über 1520 Übungsfragen, Prüfungssimulation und KI-Erklärungen. Unabhängige Online-Übungsplattform; die Prüfung selbst legen Sie bei Ihrer IHK ab. 30 Fragen gratis testen.

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Ein kostenloser Vorgeschmack auf die IHK-Sachkundeprüfung zum Zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG: Beantworten Sie drei typische Prüfungsfragen zum Wohnungseigentumsrecht direkt hier – Lösung und Erklärung gibt es sofort.

Verwalteraufgaben · Frage 1 von 3

Was beschreibt die Verwalterkompetenzen nach §27 Abs. 1 WEG seit dem 1.12.2020 zutreffend?

Organe der WEG · Frage 2 von 3

Welche Aussage zum Verwaltungsbeirat ist korrekt?

Finanzen · Frage 3 von 3

Welche Aussage zur Erhaltungsrücklage in der WEG ist korrekt?

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Für Verwalter und Quereinsteiger, die den gesetzlichen Sachkundenachweis benötigen, den Wohnungseigentümer seit dem 1. Dezember 2023 verlangen können (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Rechtssicherheit schafft dieser Nachweis nach § 26a WEG — strukturiert vorbereitet mit praxisnahen Werkzeugen.

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Die IHK-Sachkundeprüfung zum Zertifizierten Verwalter

Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG einen gesetzlichen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG. Anspruchsvolle Eigentümergemeinschaften fordern diesen Nachweis heute aktiv ein, um Rechtssicherheit bei Verwalterbestellung und Beschlussfassung zu gewährleisten. Eine gesetzliche Ausnahme besteht bei kleinen Gemeinschaften mit nicht mehr als acht Sondereigentumsrechten (bzw. weniger als neun Sondereigentumsrechte), wenn ein Wohnungseigentümer selbst die Verwaltung führt und nicht mindestens ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 Halbsatz 2 WEG).

Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a WEG bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Sachkundeprüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen regelt die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV).

Prüfungsaufbau

Die schriftliche Prüfung besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen, die in 90 Minuten beantwortet werden müssen. Die Fragen verteilen sich auf vier Themenbereiche gemäß der Anlage 1 der ZertVerwV:

Bereich 1 — ca. 10%
Grundlagen der Immobilienwirtschaft

Baupläne, Versicherungsarten, Umwelt- und Energiethemen

Bereich 2 — ca. 50%
Rechtliche Grundlagen

WEG-Recht, BGB, Grundbuchrecht, MaBV, Heizkostenverordnung

Bereich 3 — ca. 18%
Kaufmännische Grundlagen

Buchführung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Inkasso

Bereich 4 — ca. 22%
Technische Grundlagen

Baustoffe, Haustechnik, Baumängel, Verkehrssicherung, Sanierung

Mehr Infos zu den Prüfungsthemen finden Sie hier.

Bestehensregeln

Um die Prüfung zu bestehen, müssen in jedem der vier Themenbereiche mindestens 50% der Punkte erreicht werden. Ein schwaches Ergebnis in einem Bereich kann nicht durch ein starkes Ergebnis in einem anderen Bereich ausgeglichen werden.

Schriftliche und mündliche Prüfung

Die schriftliche Sachkundeprüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen mit insgesamt 80 erreichbaren Punkten. Bei den Multiple-Choice-Fragen können eine oder mehrere Antworten richtig sein.

Zur mündlichen Prüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben. Sie dauert mindestens 15 Minuten pro Prüfling und wird von drei Prüfern abgenommen. Schwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG). Die mündliche Prüfung ist praxisorientiert mit Fallbeispielen und Situationsfragen.

Wer muss die Prüfung ablegen?

Grundsätzlich muss jeder, der als Hausverwalter, WEG-Verwalter oder Immobilienverwalter tätig sein möchte, die IHK-Sachkundeprüfung ablegen. Es gibt keine formalen Zulassungsvoraussetzungen — jeder kann sich anmelden, unabhängig von Alter, Ausbildung oder Berufserfahrung. Das macht die Zertifizierung besonders attraktiv für Quereinsteiger.

Befreiung von der Prüfungspflicht

Folgende Personen sind nach §7 ZertVerwV von der Prüfung befreit:

  • Volljuristen (Befähigung zum Richteramt)
  • Immobilienkaufleute (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Geprüfte Immobilienfachwirte/-fachwirtinnen
  • Hochschulabsolventen mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft

Kosten, Termine und Anmeldung

Die Prüfungsgebühr wird von jeder IHK individuell festgelegt und liegt in der Regel zwischen 140 und 350 Euro. Jede IHK bietet eigene Prüfungstermine an — typischerweise 4 bis 9 Termine pro Jahr. Sie können die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen. Eine Übersicht aller IHK-Standorte mit Prüfungsgebühren finden Sie auf unserer IHK-Seite.

Die Anmeldefrist beträgt meist 2 bis 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Beliebte Termine sind oft Monate im Voraus ausgebucht.

Tipps für eine gute Vorbereitung

  • 30 Fragen gratis testen: Mit Verwalterpruefung.de können Sie 30 Fragen kostenlos ausprobieren — direkt im Browser, ohne App-Download, keine Kreditkarte nötig.
  • Verstehen statt Auswendiglernen: Das WEG-Recht enthält viele Querverweise. Verstehen Sie die Zusammenhänge — z.B. wie Beschlussfassung, Teilungserklärung und ordnungsmäßige Verwaltung zusammenspielen.
  • Alle vier Bereiche gleichmäßig vorbereiten: Die 50%-Regel pro Themenbereich ist die größte Hürde. Vernachlässigen Sie nicht die technischen oder kaufmännischen Grundlagen.
  • Mit prüfungsnahen Fragen üben: Simulationen unter prüfungsähnlichen Bedingungen helfen Ihnen, Ihr Zeitmanagement zu optimieren und Schwachstellen zu erkennen.
  • Vorbereitungszeit realistisch planen: Rechnen Sie mit ca. 60 bis 90 Stunden. Bei berufsbegleitender Vorbereitung sind das 4 bis 8 Wochen.

Hinweis: Die Übungsfragen auf Verwalterpruefung.de orientieren sich an den Themenbereichen der ZertVerwV, bilden jedoch nicht die tatsächlichen IHK-Prüfungsfragen ab. Wir können kein bestimmtes Prüfungsergebnis garantieren. Alle Inhalte werden sorgfältig erstellt, Fehler können wir jedoch nicht vollständig ausschließen. Bei Unklarheiten empfehlen wir stets die Rücksprache mit einer IHK oder einem Fachanwalt.

Lernbereiche & Prüfungsthemen im Detail

Zu jedem Prüfungsthema finden Sie eine ausführliche Erklärung mit den relevanten Rechtsgrundlagen. Wählen Sie einen Bereich, um gezielt zu lernen — oder verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über alle Prüfungsthemen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Zertifizierter Verwalter?
Ein Zertifizierter Verwalter ist eine Person, die durch eine IHK-Sachkundeprüfung nachgewiesen hat, dass sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die Verwaltung von Wohnungseigentum verfügt. Die Grundlage bildet §26a des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Wer braucht die Zertifizierung?
Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG einen gesetzlichen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG. Jeder WEG-Verwalter, der nicht unter eine Befreiung fällt (z.B. als Volljurist, Immobilienkaufmann/-frau oder Immobilienfachwirt/in), sollte die Prüfung ablegen. Für kleine Gemeinschaften mit nicht mehr als acht Sondereigentumsrechten gilt bei Eigenverwaltung eine Ausnahme, sofern nicht ein Drittel der Wohnungseigentümer die Zertifizierung verlangt.
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen?
Nein. Es gibt keine formalen Zulassungsvoraussetzungen. Jeder kann sich unabhängig von Alter, Ausbildung oder Berufserfahrung zur Prüfung anmelden. Sie können die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (50 Fragen, 90 Minuten, 80 Punkte) und einem mündlichen Teil (mindestens 15 Minuten). Die schriftliche Prüfung muss bestanden werden, bevor man zur mündlichen Prüfung zugelassen wird. In jedem der 4 Themenbereiche müssen mindestens 50% der Punkte erreicht werden.
Was kostet die Sachkundeprüfung?
Die Prüfungsgebühr variiert je nach IHK und liegt zwischen ca. 140 und 400 Euro. Hinzu kommen optionale Kosten für die Prüfungsvorbereitung. Eine Online-Vorbereitung wie bei Verwalterpruefung.de ist dabei die kostengünstigste Alternative.
Wie hoch ist die Bestehensquote?
Laut verschiedenen IHK-Quellen liegt die Bestehensquote bei der Sachkundeprüfung allgemein bei über 90% — vorausgesetzt, die Teilnehmer haben sich strukturiert vorbereitet. Entscheidend ist, alle vier Themenbereiche gleichmäßig abzudecken.
Muss ich einen Vorbereitungskurs besuchen?
Nein. Die Vorbereitung ist frei — Sie können sich mit Büchern, Online-Kursen oder Präsenzlehrgängen vorbereiten. Wichtig ist, dass alle vier Prüfungsbereiche ausreichend abgedeckt werden. Verwalterpruefung.de bietet Ihnen über 1520 Übungsfragen angelehnt an die Prüfungsinhalte.
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden (§6 ZertVerwV — keine zeitliche Beschränkung). Wurde nur die mündliche Prüfung nicht bestanden, muss in der Regel nur dieser Teil wiederholt werden.
Kann ich mich als Quereinsteiger zertifizieren lassen?
Ja. Da es keine formalen Zulassungsvoraussetzungen gibt, ist die Sachkundeprüfung ideal für Quereinsteiger in die Immobilienverwaltung. Sie benötigen keine vorherige Ausbildung oder Berufserfahrung.
Gibt es eine Weiterbildungspflicht nach der Zertifizierung?
Ja. Nach §34c Abs. 2a GewO müssen WEG-Verwalter innerhalb von 3 Jahren 20 Stunden Weiterbildung nachweisen (§15b MaBV). Hinweis: Die Bundesregierung hat im November 2025 die Abschaffung dieser Pflicht beschlossen; das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.

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