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Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG einen gesetzlichen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters (§ 26a WEG). Anspruchsvolle Eigentümergemeinschaften fordern diesen Sachkundenachweis heute aktiv ein, um Rechtssicherheit bei Verwalterbestellung und Beschlussfassung zu gewährleisten. Bereiten Sie sich gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung vor — mit über 1520 Übungsfragen, Prüfungssimulation und KI-Erklärungen. Unabhängige Online-Übungsplattform; die Prüfung selbst legen Sie bei Ihrer IHK ab. 30 Fragen gratis testen.
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Für Verwalter und Quereinsteiger, die den gesetzlichen Sachkundenachweis benötigen, den Wohnungseigentümer seit dem 1. Dezember 2023 verlangen können (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Rechtssicherheit schafft dieser Nachweis nach § 26a WEG — strukturiert vorbereitet mit praxisnahen Werkzeugen.
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Die IHK-Sachkundeprüfung zum Zertifizierten Verwalter
Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG einen gesetzlichen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG. Anspruchsvolle Eigentümergemeinschaften fordern diesen Nachweis heute aktiv ein, um Rechtssicherheit bei Verwalterbestellung und Beschlussfassung zu gewährleisten. Eine gesetzliche Ausnahme besteht bei kleinen Gemeinschaften mit nicht mehr als acht Sondereigentumsrechten (bzw. weniger als neun Sondereigentumsrechte), wenn ein Wohnungseigentümer selbst die Verwaltung führt und nicht mindestens ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 Halbsatz 2 WEG).
Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a WEG bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Sachkundeprüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen regelt die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV).
Prüfungsaufbau
Die schriftliche Prüfung besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen, die in 90 Minuten beantwortet werden müssen. Die Fragen verteilen sich auf vier Themenbereiche gemäß der Anlage 1 der ZertVerwV:
Baupläne, Versicherungsarten, Umwelt- und Energiethemen
WEG-Recht, BGB, Grundbuchrecht, MaBV, Heizkostenverordnung
Buchführung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Inkasso
Baustoffe, Haustechnik, Baumängel, Verkehrssicherung, Sanierung
Mehr Infos zu den Prüfungsthemen finden Sie hier.
Bestehensregeln
Um die Prüfung zu bestehen, müssen in jedem der vier Themenbereiche mindestens 50% der Punkte erreicht werden. Ein schwaches Ergebnis in einem Bereich kann nicht durch ein starkes Ergebnis in einem anderen Bereich ausgeglichen werden.
Schriftliche und mündliche Prüfung
Die schriftliche Sachkundeprüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen mit insgesamt 80 erreichbaren Punkten. Bei den Multiple-Choice-Fragen können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
Zur mündlichen Prüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben. Sie dauert mindestens 15 Minuten pro Prüfling und wird von drei Prüfern abgenommen. Schwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG). Die mündliche Prüfung ist praxisorientiert mit Fallbeispielen und Situationsfragen.
Wer muss die Prüfung ablegen?
Grundsätzlich muss jeder, der als Hausverwalter, WEG-Verwalter oder Immobilienverwalter tätig sein möchte, die IHK-Sachkundeprüfung ablegen. Es gibt keine formalen Zulassungsvoraussetzungen — jeder kann sich anmelden, unabhängig von Alter, Ausbildung oder Berufserfahrung. Das macht die Zertifizierung besonders attraktiv für Quereinsteiger.
Befreiung von der Prüfungspflicht
Folgende Personen sind nach §7 ZertVerwV von der Prüfung befreit:
- Volljuristen (Befähigung zum Richteramt)
- Immobilienkaufleute (abgeschlossene Berufsausbildung)
- Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Geprüfte Immobilienfachwirte/-fachwirtinnen
- Hochschulabsolventen mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft
Kosten, Termine und Anmeldung
Die Prüfungsgebühr wird von jeder IHK individuell festgelegt und liegt in der Regel zwischen 140 und 350 Euro. Jede IHK bietet eigene Prüfungstermine an — typischerweise 4 bis 9 Termine pro Jahr. Sie können die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen. Eine Übersicht aller IHK-Standorte mit Prüfungsgebühren finden Sie auf unserer IHK-Seite.
Die Anmeldefrist beträgt meist 2 bis 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Beliebte Termine sind oft Monate im Voraus ausgebucht.
Tipps für eine gute Vorbereitung
- 30 Fragen gratis testen: Mit Verwalterpruefung.de können Sie 30 Fragen kostenlos ausprobieren — direkt im Browser, ohne App-Download, keine Kreditkarte nötig.
- Verstehen statt Auswendiglernen: Das WEG-Recht enthält viele Querverweise. Verstehen Sie die Zusammenhänge — z.B. wie Beschlussfassung, Teilungserklärung und ordnungsmäßige Verwaltung zusammenspielen.
- Alle vier Bereiche gleichmäßig vorbereiten: Die 50%-Regel pro Themenbereich ist die größte Hürde. Vernachlässigen Sie nicht die technischen oder kaufmännischen Grundlagen.
- Mit prüfungsnahen Fragen üben: Simulationen unter prüfungsähnlichen Bedingungen helfen Ihnen, Ihr Zeitmanagement zu optimieren und Schwachstellen zu erkennen.
- Vorbereitungszeit realistisch planen: Rechnen Sie mit ca. 60 bis 90 Stunden. Bei berufsbegleitender Vorbereitung sind das 4 bis 8 Wochen.
Hinweis: Die Übungsfragen auf Verwalterpruefung.de orientieren sich an den Themenbereichen der ZertVerwV, bilden jedoch nicht die tatsächlichen IHK-Prüfungsfragen ab. Wir können kein bestimmtes Prüfungsergebnis garantieren. Alle Inhalte werden sorgfältig erstellt, Fehler können wir jedoch nicht vollständig ausschließen. Bei Unklarheiten empfehlen wir stets die Rücksprache mit einer IHK oder einem Fachanwalt.
Lernbereiche & Prüfungsthemen im Detail
Zu jedem Prüfungsthema finden Sie eine ausführliche Erklärung mit den relevanten Rechtsgrundlagen. Wählen Sie einen Bereich, um gezielt zu lernen — oder verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über alle Prüfungsthemen.
Wohnungseigentumsgesetz, Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum
Rechte und Pflichten des Verwalters nach §27 WEG
Einberufung, Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
Aufstellung, Genehmigung und Vermögensbericht
Abrechnungsspitze, Verteilerschlüssel und Rücklagen
Buchführung, Erhaltungsrücklage und Inkasso
Haustechnik, Baustoffe, Baumängel und Sanierung
Beschlüsse, Kostenverteilung und privilegierte Maßnahmen
Haftung, Winterdienst und Sicherungspflichten des Verwalters
Bestellung, Vergütung und Beendigung des Verwalteramts
Ablauf, Fallbeispiele und Vorbereitung auf das Fachgespräch
Wer nach §7 ZertVerwV ohne Prüfung zertifiziert gilt
Rund um die Prüfung:
Prüfungsthemen-Übersicht ·Zertifizierter Verwalter – Prüfung §26a WEG ·Prüfungsablauf ·Prüfungstipps ·Lernplan zur Verwalterprüfung ·Anmeldung zur Prüfung ·Kosten der Vorbereitung ·IHK-Standorte & Gebühren ·Online-Vorbereitung ·Verwalter-App ·Prüfungsfragen mit Lösungen ·Über uns
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Zertifizierter Verwalter?
Wer braucht die Zertifizierung?
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen?
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Was kostet die Sachkundeprüfung?
Wie hoch ist die Bestehensquote?
Muss ich einen Vorbereitungskurs besuchen?
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Kann ich mich als Quereinsteiger zertifizieren lassen?
Gibt es eine Weiterbildungspflicht nach der Zertifizierung?
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